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   BVerwG, 14.07.1959 - I C 174.58   

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BVerwG, 14.07.1959 - I C 174.58 (https://dejure.org/1959,380)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1959 - I C 174.58 (https://dejure.org/1959,380)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1959 - I C 174.58 (https://dejure.org/1959,380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bverwge-wolterskluwer

    GG Art. 116; BVerwGG § 56; Ausländerpolizeiverordnung §§ 1, 5 Abs. 1 Buchst. f, 7 Abs. 1 Buchst. b., 15;... Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer §§ 2, 23 Abs. 3; Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge Art. 32, 33 Abs. 1 und 2
    Über die Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß eines Aufenthaltsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 83
  • MDR 1959, 1031
  • DVBl 1959, 774
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    a) Mangels eigener Bestimmungen im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen oder in anderen einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen ergibt sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts grundsätzlich aus den für die Aufenthaltnahme geltenden Rechtsnormen des jeweiligen Vertragsstaates (vgl. dazu BVerwGE 9, 83 [85]).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

    Mangels eigener Bestimmungen im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen oder in anderen einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen ergibt sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts grundsätzlich aus den für die Aufenthaltnahme geltenden Rechtsnormen des jeweiligen Vertragsstaates (vgl. dazu BVerwGE 9, 83 [BVerwG 14.07.1959 - I C 174/58]).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90

    Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen

    Mangels eigener Bestimmungen im Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen oder in anderen einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen ergibt sich die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts grundsätzlich aus den für die Aufenthaltnahme geltenden Rechtsnormen des jeweiligen Vertragsstaates (vgl. dazu BVerwGE 9, 83 [BVerwG 14.07.1959 - I C 174/58] ).
  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

    Es kann, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, gegen ihn auf Grund des § 5 der Ausländerpolizeiverordnung vom 22. August 1938 (RGBl. I S. 1053) ein Aufenthaltsverbot erlassen werden (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - BVerwGE 9, 83 -) Wie sich aus dieser Regelung ergibt, ist in einem solchen Fall nicht die Versagung der Anerkennung, sondern ein Ausweisungsverfahren vorgesehen.
  • VG Gießen, 09.05.2000 - 9 E 30643/94

    Unzulässige Abschiebung von Kosovo-Albanern in die Bundesrepublik Jugoslawien

    Die Abschiebung würde dann oft bereits durchgeführt sein, bevor der Antragsteller eine gerichtliche Nachprüfung der Frage überhaupt beantragen kann, ob er in ein sicheres Gebiet abgeschoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1956 - I C 23.56 -, BVerwGE 3, 355, 359 zu § 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet und Urteil vom 14.07.1959 - I C 174.58 -, BVerwGE 9, 83, 85 zu Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention).
  • BVerwG, 19.06.1969 - I C 33.67

    Erlass eines Aufenthaltsverbots gegen einen Ausländer - Voraussetzungen für ein

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mußte das Aufenthaltsverbot nach der Ausländerpolizeiverordnung gegebenenfalls die gemäß Art. 33 Abs. 1 GK gebotene Einschränkung enthalten (BVerwGE 9, 83 [85]).
  • BVerwG, 15.12.1966 - I B 63.66

    Versehen des Aufenthaltverbots eines Ausländers mit einer Einschränkung

    Der Senat sieht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in der Frage, wann ein Aufenthaltsverbot mit der Einschränkung versehen werden muß, daß der Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist (vgl. Entscheidungen des I. Senats BVerwGE 3, 355; 4, 235 [BVerwG 17.01.1957 - I C 34/56][238]; 9, 83 sowie § 14 Ausländergesetz).
  • BVerwG, 13.07.1961 - I B 95.60

    Rechtsmittel

    Die Ansicht der Beklagten, daß das angefochtene Urteil in Widerspruch zur Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 (BVerwGE 9, 83) stehe, trifft nicht zu.
  • BVerwG, 06.12.1966 - I B 67.66

    Erlass eines Aufenthaltsverbots nach strafrechtlicher Verurteilung -

    Verwiesen sei auf das Urteil des Senats vom 14. Juli 1959 (BVerwGE 9, 83) über die rechtlichen Grenzen der Ermächtigung zum Erlaß eines Aufenthaltsverbots und die Entscheidung vom 27. Januar 1959 - BVerwG I C 192.58 -, in der der Senat ausgeführt hat, daß die Behörde bei der Handhabung des ihr eingeräumten Ermessens ihre Entscheidungen nach sachlichen Gesichtspunkten unter gerechter und billiger Ablegung des öffentlichen Interesses und der Einzelinteressen zu treffen hat.
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